Es ist geschafft, die erste Hürde ist genommen und die Zusage für deinen angestrebten Ausbildungsplatz als Koch bzw. Köchin ist endlich in der Tasche. Bevor der Start in das Berufsleben und den neuen Lebensabschnitt nun beginnen kann, muss nur noch der Ausbildungsvertrag unterschrieben werden. Für viele junge Berufseinsteiger ist der Ausbildungsvertrag das erste „richtige“ Dokument, das sie selbst unterschreiben. Umso wichtiger also, dass du über die Inhalte Bescheid weißt.

Was alles in den Ausbildungsvertrag gehört und welche Rechte und Pflichten auf den Azubi zukommen, klären wir in diesem Beitrag.

Warum der Ausbildungsvertrag so wichtig ist

Der Ausbildungsvertrag ist für beide Seiten – also für den Betrieb ebenso wie für den Auszubildenden selbst – eine Art schriftliches Versprechen. Er regelt den Ablauf deiner Ausbildung im Detail und ist die Grundlage dafür, dass der Auszubildende alle Inhalte vermittelt bekommt, die für den angestrebten Beruf vorausgesetzt werden. Im Ausbildungsvertrag dürfen daher auch keine Vereinbarungen getroffen werden, die nicht mit dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung übereinstimmen und die den Vorschriften der einschlägigen Gesetze widersprechen. Zu Beginn deiner Ausbildung wirst du zudem in der Berufsschule viel Grundlegendes zum Ausbildungsvertrag und deinen Rechten und Pflichten als Azubi lernen.

Was muss unbedingt im Ausbildungsvertrag stehen?

Der wichtigste Punkt ist natürlich die Aufführung deines Ausbildungsbetriebes und dir, als Auszubildenden. Neben den Angaben darüber, zwischen wem der Vertrag überhaupt geschlossen wird, gibt es noch einige weitere Punkte, die in dem Dokument geregelt werden müssen.

Dazu gehören:

  1. Die Art der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Ausbildung
  3. Die Dauer der Probezeit,
  4. Die Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
  5. Die Dauer des Urlaubs
  6. Die Höhe der Ausbildungsvergütung
  7. Voraussetzungen für eine Kündigung
  8. Wenn relevant, dann Hinweise auf Tarifverträge
  9. Weitere Hinweise auf Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Darüber hinaus bekommst du einen Ausbildungsrahmenplan ausgehändigt. Dieser ist als „Fahrplan“ für deine Lehre zu verstehen. Er beinhaltet alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die du während deiner Ausbildung zum Koch vermittelt bekommen solltest.

Nachfolgend gehen wir zum besseren Verständnis auf einige Punkte des Ausbildungsvertrages ein.

Probezeit

Jedes neue Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Diese bietet sowohl dem Betrieb als auch dem Auszubildenden die Möglichkeit, sich gegenseitig besser kennenzulernen und festzustellen, ob sie “zueinander passen”. Die Dauer der Probezeit ist allerdings durch das Berufsausbildungsgesetz geregelt und darf demnach mindestens einen und höchstens vier Monate betragen.

Die Probezeit ist dennoch für beide Vertragsparteien sinnvoll. Sie bietet sowohl dem Betrieb als auch dem Auszubildendem auch noch nach Abschluss des Ausbildungsvertrages die Möglichkeit, sich gegenseitig besser kennenzulernen und festzustellen, ob das Berufsverhältnis für beide Seiten passt. Die Probezeit ist somit einerseits für den Auszubildenden wichtig, da er überprüfen kann, ob er die richtige Berufswahl getroffen bzw. den richtigen Betrieb gewählt hat. Andererseits kann der Ausbildungsbetrieb jetzt feststellen, ob der Auszubildende die notwendige Eignung sowohl aus fachlicher als auch aus persönlicher Sicht für den Ausbildungsberuf besitzt.

Tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit

Azubis unterliegen ebenso wie andere Arbeitnehmer dem Arbeitszeitgesetz. Für jugendliche Auszubildende gelten darüber hinaus zudem die besonderen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Demnach dürfen jugendliche Auszubildende nicht mehr als acht Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich und an höchstens fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die Arbeitszeit an Werktagen für Auszubildende über 18 Jahren darf acht Stunden nicht überschreiten.

Urlaub

Der gesetzliche jährliche Urlaubsanspruch für Auszubildende beträgt mindestens 24 Werktage (was eine Umrechnung auf 20 Arbeitstage bedeutet).

Der gesamte Urlaubsanspruch pro Jahr entscheidet sich hierbei nach dem Alter zu Beginn des Kalenderjahres des Auszubildenden:

  • unter 16 Jahren: 30 Werktage
  • unter 17 Jahren: 27 Werktage
  • unter 18 Jahren: 25 Werktage

Bei Tarifgebundenheit und wenn der tarifliche Urlaubsanspruch höher als der gesetzliche ist, gilt dieser als Mindesturlaub.

Den Anspruch auf den vollen Urlaub eines Jahres bekommst du, sobald dein Ausbildungsverhältnis mindestens sechs Monate lang besteht. In den Folgejahren ist dies jeweils zu Beginn des Kalenderjahres der Fall.

Ausbildungsvergütung

Die Vergütung, die dir in der Kochausbildung gezahlt wird, ist von mehreren Faktoren abhängig. Wie du bereits im Profil der Ausbildung zum Koch sehen konntest, ist dies davon abhängig, ob der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden ist und sich in den neuen oder alten Bundesländern befindet. Bei fehlender Tarifbindung ist die Ausbildungsvergütung solange angemessen, wie sie die tariflichen Sätze um nicht mehr als 20 Prozent unterschreitet. Wenn es keine tariflichen Regelungen gibt, sollte sich der Betrieb an den Empfehlungen des entsprechenden Fachverbandes (z.B. Innungen) orientieren.

Alles in allem muss der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen. Diese Vergütung muss mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigen. Im Allgemeinen beträgt der Bruttolohn für einen Auszubildenden im ersten Lehrjahr durchschnittlich 650 Euro brutto.

Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages

Sind alle Vereinbarungen getroffen und korrekt festgehalten, fehlt nur noch die Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag. Diese wird sowohl vom Ausbilder als auch vom Auszubildendem geleistet. Für Auszubildende, die noch unter 18 Jahren alt sind, muss zusätzlich die Unterschrift seiner Erziehungsberechtigten (meist der Eltern) erfolgen.

Falls du dir unsicher bei dem Inhalt deines Vertrages bist, kannst du dir zuvor auch einen Musterausbildungsvertrag ansehen. Lese in jedem Fall deinen eigenen Ausbildungsvertrag vor dem Unterschreiben gründlich durch, dann kann eigentlich nichts schiefgehen und du kannst dich dem nächsten Schritt kümmern – deiner Erstausstattung für die Küche.

“Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.” – Johann Wolfgang von Goethe