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Es ist geschafft! Du hast die Zusage für deinen Ausbildungsplatz als Koch oder Köchin in der Tasche – ein großartiger Meilenstein auf deinem Weg ins Berufsleben! Jetzt wartet nur noch eine kleine Hürde auf dich: der Ausbildungsvertrag. Für viele junge Berufseinsteiger ist das der erste „richtige“ Vertrag, den sie selbst unterschreiben. Umso wichtiger ist es, dass du verstehst, was in diesem Dokument steht.
Der Ausbildungsvertrag legt nicht nur den Rahmen deiner Ausbildung fest, sondern regelt auch deine Rechte und Pflichten sowie die des Betriebs. Damit du gut vorbereitet bist und alles Wichtige im Blick hast, erklären wir dir in diesem Beitrag, was genau in den Ausbildungsvertrag gehört und worauf du achten solltest.
Warum der Ausbildungsvertrag so wichtig ist
Der Ausbildungsvertrag ist nicht nur ein formelles Dokument, sondern auch ein schriftliches Versprechen – sowohl für dich als Auszubildenden als auch für den Ausbildungsbetrieb. Er stellt sicher, dass beide Parteien verbindliche Vereinbarungen treffen, die die Ausbildung strukturieren und klare Regeln schaffen. Für dich bedeutet das: Du erhältst genau die Inhalte und Fertigkeiten, die du für deinen zukünftigen Beruf als Koch oder Köchin brauchst. Für den Betrieb bedeutet es: Er verpflichtet sich, dich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auszubilden.
Wichtig zu wissen: Der Ausbildungsvertrag muss immer im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen, wie dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das bedeutet, dass keine Abmachungen getroffen werden dürfen, die den Sinn und Zweck deiner Berufsausbildung untergraben. Solltest du unsicher sein, ob dein Vertrag rechtlich korrekt ist, kannst du ihn bei Bedarf auch von der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer anderen zuständigen Stelle prüfen lassen.
Während deiner Ausbildung wirst du auch in der Berufsschule ausführlich über deine Rechte und Pflichten informiert. Dort lernst du unter anderem, was in einem Ausbildungsvertrag geregelt werden muss und welche Vereinbarungen zulässig sind.
Was muss unbedingt im Ausbildungsvertrag stehen?
Der Ausbildungsvertrag ist detailliert und umfasst eine Reihe von wichtigen Punkten, die sowohl für dich als auch für den Betrieb verbindlich sind. Die wichtigsten Informationen betreffen nicht nur den Ausbildungsbetrieb und dich als Azubi, sondern auch den gesamten Ablauf deiner Ausbildung. Daher ist es essenziell, dass du genau weißt, was im Vertrag steht, bevor du unterschreibst.
Folgende Punkte müssen zwingend enthalten sein:
- Art der Berufsausbildung: Welchen Beruf wirst du erlernen? In deinem Fall die Ausbildung zum Koch oder zur Köchin.
- Beginn und Dauer der Ausbildung: Der Vertrag legt fest, wann deine Ausbildung startet und wie lange sie dauert. In der Regel beträgt die Ausbildungszeit drei Jahre, kann aber je nach Vorbildung oder besonderen Leistungen verkürzt werden.
- Dauer der Probezeit: Die Probezeit gibt beiden Parteien die Möglichkeit zu prüfen, ob sie zusammenpassen. Sie muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen.
- Regelmäßige tägliche Arbeitszeit: Wie viele Stunden wirst du täglich bzw. wöchentlich arbeiten? Für minderjährige Auszubildende gelten besondere Schutzregelungen.
- Urlaubsanspruch: Hier wird festgelegt, wie viele Urlaubstage dir pro Jahr zustehen. Der Anspruch variiert je nach Alter und Arbeitszeit.
- Ausbildungsvergütung: Deine Vergütung muss angemessen sein und während der Ausbildung mindestens einmal jährlich steigen.
- Kündigungsbedingungen: Unter welchen Umständen kann das Ausbildungsverhältnis gekündigt werden, und was ist zu beachten?
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Falls der Betrieb tarifgebunden ist, gelten bestimmte tarifliche Vereinbarungen, die für dich ebenfalls relevant sein können.
Zusätzlich erhältst du einen Ausbildungsrahmenplan, der als eine Art Fahrplan für deine gesamte Ausbildung dient. In diesem Plan sind alle wichtigen Inhalte festgehalten, die dir während deiner Lehrjahre vermittelt werden müssen. Der Rahmenplan ist also dein Leitfaden, um sicherzustellen, dass du alle Fähigkeiten erlernst, die du für den Beruf als Koch benötigst.
Nachfolgend gehen wir zum besseren Verständnis auf einige Punkte des Ausbildungsvertrages ein.
Probezeit
Jedes Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Diese Phase ist wichtig, da sie beiden Seiten die Möglichkeit bietet, herauszufinden, ob sie zueinander passen. Während der Probezeit können sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Das gibt dir als Azubi die Chance, zu prüfen, ob der gewählte Beruf und Betrieb tatsächlich deinen Vorstellungen entsprechen.
Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich geregelt und darf zwischen einem und vier Monaten liegen. Für viele ist das eine spannende, aber auch herausfordernde Zeit. Du wirst viel Neues lernen und erste Einblicke in den Berufsalltag gewinnen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass du in dieser Phase gut mit deinem Ausbilder und den Kollegen harmonierst, da sie für den weiteren Verlauf der Ausbildung entscheidend sein können.
Falls du während der Probezeit feststellst, dass der Beruf nicht zu dir passt, ist es völlig in Ordnung, darüber nachzudenken, die Ausbildung zu beenden oder den Betrieb zu wechseln. Ebenso kann der Betrieb entscheiden, dass der Azubi nicht die notwendigen Fähigkeiten oder die persönliche Eignung mitbringt. Deswegen sollte die Probezeit als eine Art Testphase betrachtet werden, in der beide Seiten die richtige Entscheidung für ihre berufliche Zukunft treffen können.
Tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit
Auch als Azubi unterliegst du den gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Besonders für jugendliche Auszubildende gelten hier strenge Vorschriften durch das Jugendarbeitsschutzgesetz, um sicherzustellen, dass sie nicht überlastet werden. Jugendliche Auszubildende, also solche, die noch unter 18 Jahre alt sind, dürfen maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Zudem dürfen sie an höchstens fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Das bedeutet, du hast immer mindestens zwei freie Tage pro Woche, um dich zu erholen.
Wenn du bereits über 18 Jahre alt bist, gelten für dich die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Auch hier beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit acht Stunden. Allerdings kann sie in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten wieder auf acht Stunden ausgeglichen wird.
Für alle Auszubildenden, unabhängig vom Alter, sind Pausen ebenfalls gesetzlich geregelt. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden steht dir eine Pause von mindestens 30 Minuten zu, und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sogar 45 Minuten. Diese Pausen sind wichtig, um zwischendurch Kraft zu tanken und die Konzentration zu bewahren – besonders in einem Beruf wie dem des Kochs, wo du häufig lange und unter Hochdruck arbeitest.
Wichtig zu beachten: Überstunden dürfen nicht zur Regel werden. Sie sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen entweder durch Freizeit ausgeglichen oder zusätzlich vergütet werden.
Urlaub
Der gesetzliche jährliche Urlaubsanspruch für Auszubildende beträgt mindestens 24 Werktage (was eine Auch als Auszubildender hast du Anspruch auf Urlaub – und das sogar gesetzlich geregelt. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach deinem Alter zu Beginn des Kalenderjahres, in dem du deine Ausbildung machst. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist festgelegt, dass minderjährige Azubis einen etwas höheren Urlaubsanspruch haben als volljährige.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt:
- Unter 16 Jahren: 30 Werktage
- Unter 17 Jahren: 27 Werktage
- Unter 18 Jahren: 25 Werktage
- Ab 18 Jahren: mindestens 24 Werktage
Hierbei ist zu beachten, dass „Werktage“ alle Kalendertage von Montag bis Samstag umfassen. Das bedeutet, dass 24 Werktage in etwa 20 regulären Arbeitstagen (also Montag bis Freitag) entsprechen.
Sollte dein Ausbildungsbetrieb tarifgebunden sein, kann es sein, dass der Tarifvertrag dir einen höheren Urlaubsanspruch gewährt als das Gesetz vorschreibt. In diesem Fall gelten die tariflichen Bestimmungen, und du profitierst von zusätzlichem Urlaub.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Dein voller Urlaubsanspruch steht dir erst dann zu, wenn du mindestens sechs Monate im Betrieb tätig warst. Im ersten Ausbildungsjahr musst du also etwas Geduld haben, bevor du deinen kompletten Urlaub nehmen kannst. In den Folgejahren kannst du jedoch gleich zu Beginn des Kalenderjahres den vollen Jahresurlaub einplanen.
Bevor du deinen Urlaub antrittst, ist es wichtig, die betrieblichen Abläufe im Blick zu haben. Gerade in der Gastronomie gibt es saisonale Hochphasen, in denen alle Hände gebraucht werden. Sprich also frühzeitig mit deinem Ausbildungsbetrieb ab, wann der beste Zeitpunkt für deinen Urlaub ist.
Ausbildungsvergütung
Die Vergütung, die du während deiner Kochausbildung erhältst, ist ein zentraler Bestandteil des Ausbildungsvertrags und sollte immer fair und angemessen sein. Wie hoch deine Ausbildungsvergütung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: Ist der Betrieb tarifgebunden? Befindet sich dein Ausbildungsort in den neuen oder alten Bundesländern? Gibt es keine Tarifbindung, sollte sich der Betrieb an den Empfehlungen der entsprechenden Fachverbände, wie z. B. den Innungen, orientieren.
Im Allgemeinen ist es so, dass die Ausbildungsvergütung während der Lehrjahre mindestens einmal pro Jahr erhöht werden muss, um deiner wachsenden Erfahrung und den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Dies ist gesetzlich festgelegt, um sicherzustellen, dass du im Laufe der Ausbildung auch finanziell besser gestellt wirst. Zum Beispiel beträgt der durchschnittliche Bruttolohn im ersten Lehrjahr eines Koch-Azubis rund 850 Euro – allerdings kann dies regional und je nach Betrieb unterschiedlich sein.
Wichtig zu wissen: Bei Betrieben ohne Tarifbindung darf die Ausbildungsvergütung die tariflichen Sätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten. Wenn dein Ausbildungsbetrieb die Vergütung weiter darunter ansetzt, könnte das ein Hinweis auf eine unangemessene Bezahlung sein, und du solltest das hinterfragen.
Die Ausbildungsvergütung dient nicht nur dazu, deine laufenden Kosten zu decken, sondern soll dir auch ermöglichen, in deine berufliche Zukunft zu investieren. Falls dir während deiner Ausbildung außergewöhnliche Belastungen entstehen – etwa durch lange Arbeitswege oder notwendige Anschaffungen für den Beruf – kannst du unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderungen wie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Anspruch nehmen.
Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages
Sobald alle Details geklärt und im Ausbildungsvertrag festgehalten sind, fehlt nur noch die Unterschrift. Diese muss sowohl von dir als Auszubildendem als auch vom Ausbildungsbetrieb geleistet werden. Bei minderjährigen Auszubildenden ist zusätzlich die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich, in der Regel sind das die Eltern. Damit wird sichergestellt, dass auch sie mit den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen einverstanden sind.
Bevor du unterschreibst, ist es wichtig, den gesamten Vertrag gründlich durchzulesen und sicherzustellen, dass du alles verstehst. Sollten Unklarheiten bestehen, zögere nicht, nachzufragen – ob beim Ausbilder, in der Berufsschule oder bei einer zuständigen Stelle wie der Industrie- und Handelskammer (IHK). Es gibt auch die Möglichkeit, einen Musterausbildungsvertrag anzuschauen, um zu vergleichen, ob dein Vertrag alle notwendigen Informationen enthält.
Sobald der Vertrag unterschrieben ist, kannst du dich auf das nächste spannende Kapitel freuen: die Vorbereitung auf deinen ersten Arbeitstag und die Erstausstattung für die Küche. Mit deinem Vertrag in der Tasche bist du nun offiziell auf dem Weg in eine spannende und abwechslungsreiche berufliche Zukunft!
“Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.” – Johann Wolfgang von Goethe